Seit dem 1. September 2021 werden die Energieklassen der Lichtquellen für Konsumentinnen und Konsumenten klarer gekennzeichnet. Die Effizienzskala wird ab diesem Zeitpunkt nur noch von A bis G reichen.
Mit der Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) wurden die erhöhten Energieeffizienzvorschriften der Europäischen Union für serienmässig hergestellte Geräte und Leuchtmittel in das Schweizer Recht übernommen. Eine wesentliche Veränderung dabei ist, dass durch die neue Verordnung die Lichtquellen und die Leuchten unterschiedlich behandelt werden.
Bei den Leuchten ist die Energiekennzeichnung durch Etiketten vollständig weggefallen. Falls die Leuchte eine fest eingebaute Lichtquelle besitzt, muss in den beiliegenden Informationen (Beipackzettel, Montagehinweise) die entsprechende Energieklassifizierung festgehalten werden. Eine Lichtquelle, welche der Leuchte beigelegt ist, muss mit der neuen Energieetikette ausgezeichnet sein.
Bei den Lichtquellen bzw. Leuchtmitteln ist eine schnelle technologische Entwicklung feststellbar. Moderne Lichtquellen werden zunehmend mit Leuchtdioden (LED) ausgerüstet. Damit steigt die Effizienz, der Energiebedarf wird deutlich kleiner. Diese neuen Lichtquellen würden nach der alten Berechnung alle in die Klasse «A» einzuordnen sein und ein Qualitätsunterschied wäre nicht mehr darstellbar. Aus diesem Grund wurden die Anforderungen seit 1. September 2021 deutlich verschärft. Bisherige A-Produkte werden neu im Bereich E oder sogar F eingeteilt. So sind Effizienzunterschiede wieder darstellbar und die Konsumenten erkennen die besten Produkte.
Weitere Informationen finden Sie unter newlabel.ch oder unter www.slg.ch
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