Ladeinfrastruktur Elektromobilität

Die Ladeinfrastruktur für E-Autos rechtzeitig vorbereiten

Immer mehr Menschen in der Schweiz kaufen ein Elektroauto. Damit sie es zu Hause und am Arbeitsplatz aufladen können, sollten Eigentümerschaften rechtzeitig die Ladeinfrastruktur vorbereiten. Ein Merkblatt zeigt, wie man die Planung angehen kann.

Auch 2025 haben Schweizerinnen und Schweizer Tausende Elektrofahrzeuge gekauft. Der Anteil der batterieelektrischen Fahrzeuge (BEV) an den Neuzulassungen betrug gemäss dem Verband «auto-schweiz» 22,8%, die Plugin-Hybride (PHEV) erreichten 11,2%, die Hybridfahrzeuge (HEV+MHEV) 35,3%. Alle drei Werte liegen etwas höher als noch 2024 (siehe Grafik). Die klassischen Verbrenner werden immer seltener gekauft: Bei Benzinern beträgt der Rückgang 20%, bei Dieselfahrzeugen sogar 30%. Die aufladbaren E-Autos (BEV, PHEV) können jedoch nicht ganz mit dem Boom der Hybridfahrzeuge mithalten, die inzwischen mehr als ein Drittel der verkauften Fahrzeuge ausmachen.

Batterieelektrische Autos (BEV) und Plug-In-Hybride (PHEV) erreichten 2025 einen Anteil von 34% an den Neuzulassungen. Einen Boom erlebten Hybridfahrzeuge ohne externe Lademöglichkeit (HEV/MHEV). Erdgas- und Biogasfahrzeuge (CNG) werden kaum noch verkauft.

Grafik: auto-schweiz

Im privaten Bereich schlummert noch Ausbaupotenzial

Tatsächlich gibt es noch einige Hürden, welche für eine breite Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen zu meistern sind. Nebst den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrifft dies nicht zuletzt die Ladeinfrastruktur. Vier von fünf Elektrofahrzeugen werden zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgeladen, weshalb dort eine entsprechende Infrastruktur notwendig ist. Für Eigenheimbesitzende, die sich ein E-Auto zulegen, ist der Einbau einer Ladestation in der Regel kein Problem. Wer jedoch zur Miete wohnt, ist auf den Goodwill des Vermieters angewiesen, respektive muss sein E-Auto während der Arbeitszeit auf dem Firmenparkplatz laden. Viele Vermieter und Arbeitgeber zögern aber noch, ihre Parkplätze und Tiefgaragen mit Ladestationen auszurüsten.

Wichtiges Kriterium

Das ist schade, weil es viele Menschen vom Umstieg auf einen Stromer abhält. Gleichzeitig sollten sich die Eigentümerschaften bewusst sein, dass sie dank dieser Entwicklung die Attraktivität ihrer Immobilien weiter erhöhen. Gemäss einer Studie des Bundesamts für Energie könnten Steckerfahrzeuge bereits 2035 die Hälfte des Personenwagenbestands ausmachen. Angesichts dieser Entwicklung dürfte klar sein, dass eine Lademöglichkeit für Mieterinnen und Mieter eher früher als später zu einem Entscheidungskriterium wird. Zudem werden Arbeitnehmende, die zum Pendeln auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, ihre Elektroautos auch am Arbeitsplatz aufladen wollen.

«Recht auf Laden» vorgesehen

Die Rahmenbedingungen für die Ladeinfrastruktur im Privatbereich dürften sich künftig verbessern. Im Juni 2025 hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat die Motion «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» angenommen. Der Bundesrat hat dadurch den Auftrag erhalten, eine entsprechende Gesetzesgrundlage auszuarbeiten – bis zur Inkraftsetzung dürften indes noch einige Jahre vergehen. Das Gesetz wird die sogenannte «Unverbietbarkeit» von Ladestationen festlegen. Das bedeutet, dass Eigentümerschaften ihren Mieterinnen und Mietern erlauben müssen, eine private Ladestation zu installieren. Eine Pflicht zur Installation durch den Eigentümer ist dagegen nicht vorgesehen.

In Etappen umsetzen

Wer Parkplätze oder eine Tiefgarage fit machen will für die Elektromobilität, muss keineswegs gleich überall eine Ladestation installieren. Vielmehr geht es hauptsächlich darum, einen Grundausbau zu realisieren. Als Orientierungshilfe für Eigentümerschaften und Fachleute eignet sich eine Publikation des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Das SIA-Merkblatt 2060 empfiehlt einen Ausbau der Ladeinfrastruktur in mehreren Stufen. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen sollte man mindestens die Stufen A und B umsetzen, allenfalls auch die Stufe C1 (Leitung bis zum Parkplatz) oder C2 (Leitung bis zum genauen Standort der späteren Ladestation).

Mit einem etappierten Vorgehen anhand des SIA-Merkblatts 2060 können Eigentümerschaften ihre Infrastruktur bedarfsgerecht ausbauen.

Grafik: Faktor Verlag, Themenheft Elektromobilität; Quelle: SIA

Zuleitung realisieren

Diese Vorbereitung erschliesst die Parkplätze elektrotechnisch, sodass die Ladestation (Stufe D) innerhalb weniger Tage montiert werden kann. Dadurch können Eigentümerschaften und Verwaltungen rasch auf eine Bedarfsmeldung von Mietenden oder Arbeitnehmenden reagieren und müssen nicht jedes Mal eine separate Zuleitung installieren lassen. Das spart Geld, weil der Elektriker nur einmal aufgeboten werden muss. Die Ladestation selbst kostet je nach Funktionsumfang zwischen 1000 und 2000 Franken, wird aber bei einigen Herstellern beim Kauf eines E-Autos mitgeliefert.

Mit Solarstrom kombinieren

Das Aufladen von Elektrofahrzeugen benötigt viel Strom – und dieser sollte aus erneuerbaren Quellen stammen, wenn man wirklich CO₂-neutral unterwegs sein will. Aus diesen Gründen bietet sich die Kombination von Elektromobilität und Photovoltaik (PV) an. Wer ergänzend zu den Ladestationen in der Garage auch PV-Panels auf dem Dach oder an der Fassade installieren lässt, profitiert gleich doppelt. Zum einen kann man so mit dem selbst produzierten Strom das E-Auto laden und muss nicht für Strom aus dem öffentlichen Netz bezahlen. Zum anderen erhöht dies die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage, weil der Eigenverbrauch höher ist und daher weniger Überschuss-Strom entsteht. Für dessen Einspeisung ins Netz erhält man heute kaum noch attraktive Vergütungen. Fachleute sollten ihren Kunden diesen Zusammenhang bei der Beratung unbedingt deutlich machen.

Finanzielle Förderung

Ebenfalls Teil der Beratung sind Fördergelder. Viele Kantone, Gemeinden und Energieversorger fördern den Einbau von Ladeinfrastruktur sowie die Installation einer Photovoltaikanlage mit finanziellen Beiträgen. Eine Übersicht zu den Angeboten bietet die Plattform www.energiefranken.ch, auf der Eigentümerschaften wie auch Fachleute über eine Standortsuche rasch fündig werden. Wichtig: Das Fördergesuch muss in den meisten Fällen vor Beginn der Realisierung eingereicht werden.

Ladeinfrastruktur Elektromobilität – ELITE Electro Partner

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