Förderbeiträge und Steuererleichterungen sind wichtige Kriterien beim Entscheid für eine Photovoltaikanlage. Wir erklären, was aktuell gilt.
Im Frühjahr 2023 hat der Bundesrat die vom Parlament angeregte Änderung des Energiegesetzes, die sogenannte «Solaroffensive», in Kraft gesetzt. Damit soll der Bau grosser Photovoltaikanlagen im alpinen Raum gefördert werden: Für sie gilt neu eine Einmalvergütung von bis zu 60 % der Investitionssumme. Kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis maximal 100 kW werden grundsätzlich nach wie vor mit einer Einmalvergütung finanziell unterstützt. Neu ist, dass seit 2023 kleine Anlagen ohne Eigenverbrauch speziell gefördert werden. Die Förderung im Rahmen der sogenannten «hohen Einmalvergütung» beträgt bis zu 60 % der Kosten. Insgesamt stehen 2023 für die Unterstützung der Photovoltaik 600 Millionen Franken zur Verfügung. Damit soll gemäss Bund sichergestellt werden, dass keine Wartefristen entstehen.
In der Schweiz wird der Bau von Photovoltaikanlagen über Einmalvergütungen (EIV) wie folgt gefördert:
Zusätzlich bestehen Bonusbeiträge für einen hohen Neigungswinkel (mindestens 75 Grad) sowie für Anlagen in einer Höhe von über 1500 Meter über Meer.
Unterhaltskosten (werterhaltende Ausgaben) sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, Anlagekosten (wertvermehrende Investitionen) in der Regel nicht. Ausnahmen bilden Investitionen bei bestehenden Gebäuden. Dies gilt für Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und gewisse Energiesparmassnahmen. Bei der direkten Bundessteuer sind Investitionen in Photovoltaikanlagen abzugsberechtigt. Bei kantonalen Steuern ist ein Abzug bei bestehenden Gebäuden nur beim Ersatz von veralteten sowie bei der erstmaligen Installation von neuen Bauteilen möglich.
Die kompetente Unterstützung durch Fachleute kann sich in mehrfacher Hinsicht auszahlen. Sie kennen sich mit Behörden und Ämtern aus und können die Bauherrschaft beim Einreichen von Gesuchen und Antragsformularen begleiten. Wer sich umfassend über Förderbeiträge informiert, seine Anlage durchdacht plant und durch Fachleute installieren lässt, schafft gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Lösung.
Bund, Kantone, Gemeinden und Elektrizitätswerke stellen Fördermittel zur Verfügung, um die Energieeffizienz und die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu fördern. Als finanzielle Anreize sollen die Förderprogramme helfen, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Sich zu orientieren fällt oft schwer, denn die Zahl der Programme ist gross und deren Umfang je nach Ort unterschiedlich.
Die Plattform energiefranken.ch bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen einen Überblick über die verfügbaren Energieförderprogramme. Dazu gibt man ganz einfach die Postleitzahl des Wohn- oder Standortes ein. Die Palette der Informationen reicht von Neubau über Sanierung, Heizung oder Stromerzeugung bis hin zu Mobilität.