Förderbeiträge und Steuererleichterungen sind wichtige Kriterien beim Entscheid für eine Photovoltaikanlage. Wir zeigen, was aktuell gilt.
2021 will der Bund bei der Photovoltaik einen weiteren Schritt nach vorne machen und investiert dafür 470 Millionen Franken. Für kleine PV-Anlagen (KLEIV) stehen 270 Millionen Franken zur Verfügung. Dadurch kann die Warteliste erstmals seit 2008 komplett abgebaut werden: Ab Oktober 2021 dürfte für KLEIV-Gesuche nur noch eine Bearbeitungszeit von rund drei Monaten verbleiben. Bei den grossen PV-Anlagen (GREIV) ist die Warteliste bereits seit Februar 2020 abgebaut, aktuell muss also nur noch mit der Bearbeitungsfrist von etwa drei Monaten gerechnet werden. 2021 stehen für die GREIV rund 200 Millionen Franken zur Verfügung.
Medienmitteilung BFE: Förderung der erneuerbaren Stromproduktion
Die kostenorientierte Einspeisevergütung KEV sorgte seit ihrer Lancierung für einen wachsenden Photovoltaikmarkt. 2014 ergänzte die Einmalvergütung EIV das Förderprogramm. Für gewisse Anlagen der Warteliste greift seit Januar 2018 das Einspeisevergütungssystem EVS. Für alle anderen Photovoltaikprojekte ist die KEV nicht mehr verfügbar, denn bei Solarstrom wurde die Förderung auf Anfang 2018 grundlegend umgestellt: Neue Photovoltaikanlagen aller Grössen werden in der ganzen Schweiz nur noch über eine Einmalvergütung gefördert. Diese deckt höchstens 30% der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen ab und gliedert sich in zwei Varianten:
Unterhaltskosten (werterhaltende Ausgaben) sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, Anlagekosten (wertvermehrende Investitionen) in der Regel nicht. Ausnahmen bilden Investitionen bei bestehenden Gebäuden. Dies gilt für Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und gewisse Energiesparmassnahmen. Bei der direkten Bundessteuer sind Investitionen in Photovoltaikanlagen abzugsberechtigt. Bei kantonalen Steuern ist ein Abzug bei bestehenden Gebäuden nur beim Ersatz von veralteten sowie bei der erstmaligen Installation von neuen Bauteilen möglich.
Die kompetente Mithilfe eines Spezialisten kann sich in mehrfacher Hinsicht auszahlen. Er kennt sich mit Behörden und Ämtern aus und kann die Bauherrschaft beim Einreichen von Gesuchen und Antragsformularen unterstützen.
Wer sich umfassend über Förderbeiträge informiert, seine Anlage durchdacht plant und durch Fachleute installieren lässt, schafft gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Lösung.
Meine Solaranlage in 7 Schritten
Bund, Kantone, Gemeinden und Elektrizitätswerke stellen Fördermittel zur Verfügung, um die Energieeffizienz und die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu fördern. Als finanzielle Anreize sollen die Förderprogramme helfen, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Sich zu orientieren fällt oft schwer, denn die Zahl der Programme ist gross und deren Umfang je nach Ort unterschiedlich.
In der Datenbank energiefranken.ch finden sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen einen lückenlosen Überblick über die an ihrem Stand- oder Wohnort verfügbaren Energieförderprogramme. Dazu gibt man ganz einfach die Postleitzahl des Wohn- oder Standortes ein. Die Palette der verfügbaren Informationen reicht von Neubau über Sanierung, Heizung oder Stromerzeugung bis hin zu Mobilität.
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